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Katholisches Klinikum Essen
Telefon: 0201 6400 1370

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Ethikkomitee
Die Arbeit des Ethikkomitees des Katholischen Klinikums Essen verfolgt zwei Ziele:
- ein berufsgruppenübergreifendes, grundsätzliches und exemplarisches Nachdenken über ethische Fragestellungen und Herausforderungen des Klinikalltages,
- die Bearbeitung ethischer Probleme, die sich im konkreten Einzelfall bei der Behandlung eines Patienten auftun. Hierzu werden fallweise Ethikkonzilien einberufen.
Das Ethikkomitee wurde infolge des Leitbildprozesses des Katholischen Klinikums Essen eingesetzt und ist diesem verpflichtet. Das Ethikkomitee achtet darauf, dass der Patientenwille, das Patientenwohl und die Patientenwürde im Mittelpunkt allen medizinischen und pflegerischen Tuns stehen.
Neben der Bearbeitung von grundsätzlichen ethischen Fragestellungen, ist es Aufgabe des Ethikkomitees, in den drei Betriebsteilen des Klinikums ethische Fallbesprechungen zu ermöglichen. Dies geschieht in Ethik-konzilien, die auf Antrag einberufen werden. Die Zusammensetzung der Konzilien ergibt sich aus dem jeweiligen Fall und ist berufsgruppenübergreifend.
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Klinikums hat das Recht, einen Antrag auf die Einberufung eines Ethikkonzils zu stellen. Ebenso können Patientinnen und Patienten, bzw. deren legitimierte Angehörige, Betreuer und Bevollmächtigte darum nachsuchen. In jeder der drei Betriebsstätten gibt es Mitglieder bzw. Ansprechpartner des Ethikkomitees, die die Einberufung eines Ethikkonzils veranlassen können.
Als Patientin oder Patient bzw. als legitimierter Angehöriger, Betreuer oder Bevollmächtigter erhalten Sie die Kontaktdaten der Ansprechpartner und Mitglieder über die Vorsitzenden des Ethikkomitees:
Dr. Jörg Fischbein
Oberarzt der Abt. für Allgemeine, Viszeral- u. Gefäßchirurgie
Marienhospital
Fon: 0201 6400 – 1754 o. 2754
j.fischbein(at)kk-essen.de
Doris Broszeit
Katholische Klinikseelsorgerin
Philippusstift
Fon: 0201 6400-1230
d.broszeit(at)kk-essen.de
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und sollte folgende Inhalte haben:
- Angaben zum Antragsteller, Absender und Arbeitsbereich
- Angaben zur konkreten Situation und der Person des Patienten
- Darstellung der ethischen Fragestellung
Das Ethikkomitee und die Ethikkonzilien geben Empfehlungen, sie schreiben keine Verhaltensweise rechtsverbindlich und damit einklagbar vor. Sie versuchen berufgruppenübergreifend beratend Hilfestellungen anzubieten. Sie sind somit ein Ort des Nachdenkens, in dem im Dialog nach Klärung für schwerwiegende, ethische Fragen in unseren Kliniken gesucht wird.
Das Ethikkomitee ist keine Beschwerdeinstanz.

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